Häufig werden bei Verständigungsverfahren, Schlichtungen oder Rechtsstreitigkeiten finanzielle Ansprüche von Parteien nur approximativ berücksichtigt, da der Fokus ausschließlich auf rechtlichen Fragestellungen ruht.
Durch die Einbeziehung eines Finanzexperten können technische, wirtschaftliche und finanzielle Aspekte durch die Bewertung eines Schadens angemessen berücksichtigt werden.
Beispiele:
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(Vor-)Vertragliche und wirtschaftliche Verfahren (Wettbewerb, etc.) sowie in Schwierigkeiten geratene Unternehmen (Insolvenz, etc.);
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Wirtschaftliche Schäden im Zusammenhang mit geistigem Eigentum (Marken, Patente, Urheberrechte, Technologie, Software, etc.);
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Verrechnungspreise (Lizenz- und Managementgebühren, etc.);
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Rechtsstreitigkeiten in Folge von Akquisitionen oder resultierend aus der Umsetzung von Preisanpassungs- und Garantieklauseln (aktiv und passiv) sowie Uneinigkeiten zwischen Gesellschaftern;
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Wirtschaftliche und finanzielle Untersuchungen, potenzieller "Rechtsmissbrauch" (Betrug, Misswirtschaft, etc.);
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Regulatorische Streitigkeiten (Finanzmärkte) in Zusammenhang mit Gerüchten, Insiderhandel, Falschinformationen, Gewinnwarnungen, etc.;
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Tätigkeiten gemäß der Artikel 1592 und 1843-4 des Code Civil im Rahmen der Durchsetzung von Gesellschafterverträgen.