Im Bereich der Bewertung kann grundsätzlich zwischen zwei unterschiedlichen Arten unterschieden werden, der Fair Value Bewertung und dem unabhängigen Gutachten, in dessen Rahmen eine begründete Stellungnahme abgegeben wird. Unter bestimmten Umständen kann ein unabhängiges Gutachten gesetzlich vorgeschrieben sein, beispielsweise um die Rechte von Minderheitsgesellschaftern zu schützen. In anderen Fällen kann das Gutachten auch vom Emittenten initiiert sein, um dem Zielunternehmen gegenüber transparent aufzutreten oder die Übernahme auf einer fundierten Basis aufzubauen. Ein derartiges Gutachten kann ebenfalls als Nachweis über die Verhältnismäßigkeit einer Transaktion dienen.
Unsere Firma bietet ein breites Dienstleistungsspektrum im Bereich Unternehmensbewertung und unabhängiger Gutachten an.